Teilnahmebedingungen

Anmeldung

Es empfiehlt sich eine möglichst frühzeitige Anmeldung, da die Zahl der Teilnehmer für die Schneefreizeit begrenzt ist. Grundsätzlich ist der Anmeldeschluss der Fahrt vier Wochen vor Reisebeginn.

Die Anmeldung wird erst mit der Bestellbestätigung per Mail für die Fahrt verbindlich.

Teilnahmeberechtigt ist der jeweils angegebene Personenkreis. Die Anmeldung kann nur auf der dafür vorgesehenen Anmeldung (Webshop www.schneefreizeit.de) erfolgen. TeilnehmerInnen unter 18 Jahren (es gilt das Datum der Anmeldung, nicht der Fahrttermin) benötigen die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten.

Teilnehmer / Gruppenzusammenstellung

Die Voraussetzung zur Teilnahme an der Schneefreizeit ist ein Alter von mindestens 11 Jahren und höchstens 24 Jahren zum Zeitpunkt der Fahrt.

Der Eingang der Bestellung bei dem Träger der Schneefreizeit als ausschlaggebend für die Vergabe der Teilnahmeplätze.

Der Träger der Schneefreizeit behält sich vor, über die Annahme oder Ablehnung einer Anmeldung ohne Angabe von Gründen zu entscheiden. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht.

Zahlungsbedingungen

Nach Erhalt der Bestellbestätigung für die Fahrt ist der Gesamtbetrag, einsehbar auf der der Bestellbestätigung angegangenen Rechnung, auf das angegebene Konto zu bezahlen.

Der Betrag muss innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Bestellbestätigung für die Fahrt auf dem genannten Konto der Evg. Kirchengemeinde Köln-Bayenthal verbucht sein.

Die Ablehnung eines Teilnehmers oder einer Teilnehmerin bleibt von geleisteten Zahlungen unberührt und dem Veranstalter ohne Angabe von Gründen vorbehalten. Geleistete Zahlungen werden in diesem Fall zurückerstattet.

Rücktritt

Tritt der oder die TeilnehmerIn von der Anmeldung zurück, so werden grundsätzlich 75,-€ als anteilige Verwaltungskosten einbehalten. Bei einer Abmeldung innerhalb von 21 Tagen vor Fahrtbeginn werden darüber hinaus alle tatsächlich anfallenden Kosten in Rechnung gestellt. Die Abmeldung bedarf der Schriftform.

Zugrundeliegende Vorschriften

Für den oder die TeilnehmerIn gelten die Regeln des Jugendschutzes, der Hausordnung des Jugendgästehaus Naturhotel Hammerhof in Filzmoos sowie die Anordnungen der Leiter und Begleiter der Schneefreizeit. Ebenfalls gelten die Bedingungen der Schneefreizeit. Gruppendienliches Verhalten wird erwartet. Bei Verstößen gegen die genannten Vorschriften kann der oder die TeilnehmerIn von einzelnen, mehreren oder allen Unternehmungen der Gruppe der Schneefreizeit ausgeschlossen werden. Ein Anspruch auf Erstattung der Fahrtkosten besteht dadurch nicht.

Sollte von den Leitern der Schneefreizeit eine notwendige, vorzeitige Rückreise des oder der TeilnehmerIn angeordnet werden, so gehen die entstehenden zusätzlichen Kosten zu Lasten des oder der TeilnehmerIn bzw. seines/ihrer Erziehungsberechtigten.

Haftung

Die Evg. Kirchengemeinde Köln-Bayenthal ist bei allen Unternehmungen lediglich Vermittler für die beteiligten Transport- und Beherbergunsunternehmen. Eine Haftung für Verschulden dieser oder deren Bediensteter oder Beauftragter wird nicht übernommen. Die Beteiligung an Ausflügen geschieht auf eigene Gefahr. Ausfall der Veranstaltung, Änderung der Fahrtroute oder des Programms, die auf
Ereignisse zurückzuführen sind, auf die der Veranstalter keinen Einfluss hat, begründen keine Regresspflicht des Veranstalters. Dadurch evtl. notwendig werdende Mehrkosten gehen zu Lasten des Teilnehmers oder der Teilnehmerin. Programmänderungen, Preiserhöhungen oder Absage infolge zu geringer Teilnahme bleiben vorbehalten. In diesem Fall besteht nur eine Verpflichtung zur Rückzahlung der eingezahlten Beiträge.

Versicherung

In unserem Reisepaket sind keine Auslansreisekranken-, Kranken-, Unfall-, Reisegepäck-, oder Private Haftpflichtversicherung enthalten.

Für alle TeilnehmerInnen wird aber eine ausreichende Kranken- und Private Haftpflichtversicherung vorausgesetzt.

Selbstständigkeit vor Ort

Jedem oder jeder TeilnehmeIn wird nach Ermessen der Leiter und Begleiter die Durchführung kleinerer, selbständiger Gänge, Besorgungen und Wanderungen (grundsätzlich in Gruppen !) erlaubt, wenn dies nicht vorher auf der Anmeldung ausdrücklich ausgeschlossen wurde. Dabei wird das Alter der jeweiligen TeilnehmerInnen berücksichtigt.

Krankheit

Die Leiter der Fahrt sind bei Anmeldung und Antritt der Fahrt von schwerwiegenden, insbesondere ansteckenden Krankheiten oder Gefahren in Kenntnis zu setzen. Die Teilnahme erfolgt in solchen Fällen auf eigene Gefahr und kann unabhängig davon nach Ermessen der Leiter abgelehnt werden.

Einnahmeüberschuss

Sollte bei der Endabrechnung der Fahrt wider Erwarten ein Überschuss durch den Träger der Fahrt festgestellt werden, so wird dieser Überschuss nicht zurück erstattet, sondern für Zwecke der weiteren Jugendarbeit (Freizeitenausgleichsrücklage / Jugendarbeit) der Evg. Kirchengemeinde Köln-Bayenthal gespendet.