Teilnahmebedingungen

1.             Anmeldung

Es empfiehlt sich eine möglichst frühzeitige Anmeldung, da die Zahl der Teilnehmer für die Schneefreizeit begrenzt ist. Grundsätzlich ist der Anmeldeschluss der Fahrt vier Wochen vor Reisebeginn.

Die Anmeldung erfolgt über das Buchungstool auf der Website www.schneefreizeit.de und stellt ein verbindliches Angebot des Teilnehmers oder der Teilnehmerin zum Abschluss eines Vertrags dar. Der Vertrag wird jedoch erst durch den Versand der schriftlichen Buchungsbestätigung durch den Veranstalter rechtskräftig.

Veranstalter ist der Verein Schneefreizeit Filzmoos n.e.V.

Nach erfolgreicher Eintragung des Vereins in das Vereinsregister wird der Vertragspartner Schneefreizeit Filzmoos e.V.

Die Buchungsbestätigung erfolgt nur, wenn die Eintragung spätestens bis zum 28.02.2025 abgeschlossen ist. Sollte dies nicht der Fall sein, kommt kein Vertrag zustande, und bereits geleistete Zahlungen werden vollständig zurückerstattet.

Teilnahmeberechtigt ist der jeweils angegebene Personenkreis. TeilnehmerInnen unter 18 Jahren (es gilt das Datum der Anmeldung, nicht der Fahrttermin) benötigen die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten.

2.             Gruppenzusammenstellung

Die Voraussetzung zur Teilnahme an der Schneefreizeit ist ein Alter von mindestens 11 Jahren und höchstens 24 Jahren zum Zeitpunkt der Fahrt.

Der Eingang der Anmeldung beim Veranstalter ist ausschlaggebend für die Vergabe der Teilnahmeplätze.

Der Veranstalter behält sich vor, über die Annahme oder Ablehnung einer Anmeldung ohne Angabe von Gründen zu entscheiden. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht.

3.             Zahlungsbedingungen

Nach Erhalt der Buchungsbestätigung für die Fahrt ist der Gesamtbetrag, einsehbar auf der Buchungsbestätigung, auf das angegebene Konto zu überweisen.

Der Betrag muss innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Buchungsbestätigung auf dem in der Buchungsbestätigung genannten Konto des Veranstalters verbucht sein.

Sollte der Veranstalter die Teilnahme aus wichtigem Grund ablehnen, werden geleistete Zahlungen vollständig zurückerstattet.

4.             Rücktritt durch TeilnehmerInnen

Tritt der oder die TeilnehmerIn von der Anmeldung zurück, so gelten die folgenden Rücktrittsbedingungen:

Es wird eine Bearbeitungsgebühr von 75 € erhoben, um die administrativen Kosten zu decken.

Der Veranstalter bemüht sich, einen Ersatzteilnehmer oder eine Ersatzteilnehmerin zu finden. Sollte dies erfolgreich sein, wird nur die Bearbeitungsgebühr von 75 € erhoben.

Sollte es dem Veranstalter nicht möglich sein, einen Ersatz zu finden, wird ein Betrag von 300 € zuzüglich der Bearbeitungsgebühr von 75 € einbehalten, um die entstandenen Buskosten und weiteren Unkosten zu decken.

Zweck der Rücktrittsgebühren

Die erhobenen Rücktrittsgebühren dienen ausschließlich der Deckung der bereits entstandenen Kosten und des Verwaltungsaufwands des Veranstalters. Sollte der Veranstalter in der Lage sein, den Platz anderweitig zu vergeben oder entstehen geringere Kosten, wird der überschüssige Betrag zurückerstattet.

Empfehlung zur Reiserücktrittsversicherung

Der Veranstalter empfiehlt allen TeilnehmerInnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, um sich vor finanziellen Verlusten im Falle eines Rücktritts abzusichern. Eine solche Versicherung kann über den Verein abgeschlossen werden, ist jedoch nicht verpflichtend. TeilnehmerInnen sind frei, eine eigene Reiserücktrittsversicherung ihrer Wahl abzuschließen.

5.             Zugrundeliegende Vorschriften

Für den oder die TeilnehmerIn gelten die Regeln des Jugendschutzes, die Hausordnung des Jugendgästehauses Naturhotel Hammerhof in Filzmoos sowie die Anordnungen der Leiter und Begleiter der Schneefreizeit. Gruppendienliches Verhalten wird erwartet.

Bei Verstößen gegen die genannten Vorschriften kann der oder die TeilnehmerIn von einzelnen, mehreren oder allen Unternehmungen der Gruppe ausgeschlossen werden. Ein Anspruch auf Erstattung der Fahrtkosten besteht dadurch nicht.

Sollte eine vorzeitige Rückreise angeordnet werden, so gehen die entstehenden zusätzlichen Kosten zu Lasten des Teilnehmers oder der Teilnehmerin bzw. seiner/ihrer Erziehungsberechtigten.

6.             Haftung

Der Veranstalter ist bei allen Unternehmungen lediglich Vermittler für beteiligte Transport- und Beherbergungsunternehmen. Eine Haftung für deren Verschulden wird nicht übernommen.

Änderungen des Programms, der Fahrtroute oder die Absage der Veranstaltung aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse, auf die der Veranstalter keinen Einfluss hat, begründen keinen Anspruch auf Schadensersatz. Eventuell entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten der TeilnehmerInnen.

7.             Versicherung

In unserem Reisepaket sind keine Auslandsreisekranken-, Kranken-, Unfall-, Reisegepäck- oder private Haftpflichtversicherungen enthalten. Alle TeilnehmerInnen sind verpflichtet, über eine ausreichende Kranken- und private Haftpflichtversicherung zu verfügen.

8.             Selbstständigkeit vor Ort

Den TeilnehmerInnen wird nach Ermessen der Leiter und Begleiter die Durchführung kleinerer, selbstständiger Unternehmungen (grundsätzlich in Gruppen) erlaubt, wenn dies nicht vorher ausdrücklich ausgeschlossen wurde. Dabei wird das Alter der TeilnehmerInnen berücksichtigt.

9.             Krankheit

Schwerwiegende, insbesondere ansteckende Krankheiten oder Gefahren sind bei Anmeldung und Antritt der Fahrt anzugeben. Die Teilnahme erfolgt in solchen Fällen auf eigene Gefahr und kann unabhängig davon nach Ermessen der Leiter abgelehnt werden.

10.          Einnahmeüberschuss

Sollte bei der Endabrechnung der Fahrt wider Erwarten ein Überschuss durch den Veranstalter festgestellt werden, so wird dieser Überschuss nicht zurückerstattet, sondern für Zwecke der weiteren Jugendarbeit des Vereins Schneefreizeit Filzmoos n.e.V. verwendet.